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Patienten Information

Hinweis zur Terminvereinbarung:

Unsere Terminvergabe dient dazu, eine effiziente und pünktliche Behandlung zu gewährleisten, bei der Ihr Therapeut zu Ihrem vereinbarten Termin für Sie verfügbar ist. Wir möchten sicherstellen, dass Sie ohne größere Verzögerungen behandelt werden können. Die Termine werden individuell vergeben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie bitten, einen vereinbarten Termin spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abzusagen, falls Sie diesen nicht einhalten können. Bei verspäteter Absage oder Nichtinanspruchnahme der Behandlung ohne rechtzeitige Benachrichtigung behalten wir uns vor, die Behandlungskosten in Rechnung zu stellen.

Information für gesetzlich versicherte Patienten:

Eine Heilmittelverordnung (Rezept) ist ab dem Ausstellungsdatum nur 14 Kalendertage gültig. Die Behandlung muss innerhalb dieses Zeitraums beginnen. Wenn dies nicht möglich ist, kann der Arzt die Frist durch Eintragung eines späteren Behandlungsbeginns auf der Verordnung verlängern. Gesetzlich versicherte Patienten müssen für jedes Rezept eine Zuzahlung leisten. Wir sind verpflichtet, diese gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung im Auftrag der Krankenkassen zu erheben. Diese Zuzahlung setzt sich aus einer Rezeptblattgebühr von 10,- € und 10% der Behandlungskosten zusammen und ist spätestens bei der dritten Behandlung fällig. Falls Sie im Besitz eines Befreiungsausweises Ihrer Krankenkasse sind, entfällt diese Zuzahlung. Bitte bringen Sie diesen Ausweis zu Ihrer ersten Behandlung mit.

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